Hochschulwahlversammlung
Die Hochschulwahlversammlung ist ein Hochschulgremium, das 2014 durch das neue NRW-Hochschulgesetz eingeführt wurde. Einzige Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder. Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und die externen Mitglieder des Hochschulrates.