Das Wichtigste in Kürze
Förderung von Fort- und Weiterbildungsaktivitäten im europäischen Ausland
Dauer: 2-60 aufeinander folgende Tage (i.d.R. 5 Werktage + An- und Abreise)
Erasmus+ Förderung: festgelegte Stückkosten (Pauschalen) für die Fahrt- und Aufenthaltskosten
Erasmus+ bietet im Rahmen der "Mobilität für Hochschulpersonal" die Möglichkeit für Mitarbeitende und Lehrende der Bergischen Universität, ihre berufliche Entwicklung durch Fortbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland zu stärken. Das Fort- und Weiterbildungsprogramm wird mit der Heimathochschule abgestimmt und dient in erster Linie dem fachlichen Austausch, der Stärkung der eigenen Kompetenzen sowie dem Ausbau und der Vertiefung von Netzwerken.
Mögliche Zielländer sind grundsätzlich:
- die EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Po-len, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
- die Programmländer Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei
- Überseeische Gebiete: Eine Erasmus+ Förderung in den überseeischen Ländern und Gebieten ist zwar programmkonform, aber sie unterliegt dabei den Regeln des Programms und den für ihren Mitgliedstaat geltenden Vereinbarungen. Beispiel: Für eine Förderung nach Curação gilt die Förderrate für die Niederlande.
Wichtig: Ein durch das Erasmus+ geförderter Aufenthalt zu Fort- und Weiterbildungszwecken kann an einer Partnerhochschule der Bergischen Universität oder in einer Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig ist, absolviert werden.
Zuschüsse für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken können an Mitarbeiter*innen, die in den untenstehenden Bereichen der Bergischen Universität Wuppertal tätig sind, vergeben werden:
- Allgemeine und technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fakultäten
- Finanzen
- International Center
- Internationales Studierendensekretariat
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie und Transfer
- Weiterbildung
Mögliche Fort-und Weiterbildungsformate:
- Hospitationen
- Job Shadowing
- Studienbesuche
- Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten)
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen
Konkrete Fortbildungsangebote und weitere Informationen zu sogenannten "Staff Training Events" bieten Ihnen die folgenden Online-Plattformen:
Hinweis: Bei der Förderzusage haben Erstreisende Vorrang. Ebenso werden Individualreisen vorrangig vor Sprachreisen gefördert. Eine wiederholte Förderung ist aber grundsätzlich je nach Mittelverfügbarkeit möglich.
Hinweis für Lehrende: Sie können eine Fort- und Weiterbildung auch mit einer Erasmus+ Mobilität zu Unterrichtszwecken kombinieren und so das vorgeschriebene Lehrdeputat bei einer Erasmus+ Lehrmobilität verringern.
Eine Erasmus+ Förderung für ist im Umfang von 2-60 aufeinander folgenden Tagen möglich, wobei in der Regel Kurzaufenthalte von bis zu fünf Werktagen plus zwei Tage für die An- und die Abreise gefördert werden können. Da die Erasmus+ Mittel begrenzt sind möchte die Bergische Universität so möglichst vielen Mitarbeitenden die Chance bieten, an Fortbildungsaktivitäten im europäischen Ausland teilzunehmen.
- die Fort- und Weiterbildungsaktivitäten haben einen Mehrwert für Ihre Tätigkeit an der Bergischen Universität
- die Mobilität wurde mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten besprochen
- bei der Gastinstitution handelt es sich um eine seriöse Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen der allgemeinen oder beruflichen Bildung tätig ist.
Erasmus+ Förderung
Die Teilnehmenden erhalten aus Erasmus+ Mitteln festgelegte Stückkosten (Pauschalen) für die Fahrt- und Aufenthaltskosten.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt. Teilnehmende erhalten 80% des Mobilitätszuschusses zu Beginn des Auslandsaufenthaltes. Nach fristgerechter Vorlage der am Ende (nach der Mobilität) einzureichenden Unterlagen wird der Restbetrag in Höhe von 20% des Mobilitätszuschusses ausgezahlt.
Die Stückkosten setzen sich aus Fahrt- und Aufenthaltspauschalen zusammen und werden, wie folgt, berechnet:
Fahrtkosten
Die Entfernung wird allein nach dem dafür vorgesehen Distance Calculator der EU Kommission berechnet.
einfache Entfernung gemäß Distanzrechner | Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt) |
---|---|
10 – 99 km | 20 Euro |
100 – 499 km | 180 Euro |
500 – 1.999 km | 275 Euro |
2.000 – 2.999 km | 360 Euro |
3.000 – 3.999 km | 530 Euro |
4.000 – 7.999 km | 820 Euro |
8.000 km und mehr | 1.500 Euro |
Aufenthaltskosten
Die Stückkosten für den Aufenthalt werden nur für Tage vergeben, an denen tatsächlich eine Aktivität zu Lehrzwecken stattgefunden hat. Bleibt ein Geförderter freiwillig länger vor Ort, so hat er/sie für die Aufwendungen selbst aufzukommen.
Zielland | Stückkosten je Tag pro Teilnehmer bis zum 14. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) | Stückkosten je Tag pro teilnehmer vom 15. bis 60. Tag der Aktivität (ohne Reisetage) |
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Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 180 EUR | 126 EUR |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 160 EUR | 112 EUR |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien (FYROM), Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 140 EUR | 98 EUR |
Kontakt
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